Anhörung im Rechtsausschuss des Landtages NRW zum Thema "Kosten für die Einrichtung des Elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher".

 

Vielen Dank an alle Kollegen die unseren Vorsitzenden, Frank Neuhaus, bei der Anhörung in Persona unterstützt haben !!!

 

 

Das ist nicht selbstverständlich !!!

 

Unser Vorsitzender, Frank Neuhaus, bei der Anhörung im Rechtsausschutz mit Marc Schmitz dem Vorsitzenden der UIHJ der sich bereit erklärt hat für uns als Sachverständiger zur Verfügung.

 

Lieber Marc, vielen Dank für deine Zeit und deine Expertise, die aber auch gezeigt hat, dass Deutschland im internationalen Vergleich leider weiterhin hinterherhinkt.

 

Deweiteren im BIld Bettina Marchlewski (stellvertretende Vorsitzende) und Stephan Piel (Landesgeschäftsführer)

DGVB NRW goes Berlin

Nach über zweijähriger Vorbereitung in mehreren Workshops hatten wir am 17.03.2022 die kurzfristige Möglichkeit unsere Präsentation zur "Übertragung der Forderungspfändung auf den Gerichtsvollzieher" bei der SPD-Fraktion im Bundestag vortragen zu können.

In einem 20 minütigen Vortrag stellten Kathi Fricke und Helmut Schulze vom Bezirksverband Köln souverän unsere Ergebnisse vor.

 

Das Fazit: WIN WIN WIN WIN

 

Für Schuldner, Gläubiger, Gerichtsvollzieher und vor allem für die Justiz !

 

Jetzt liegt es an der Politik die Reform der Sachaufklärung endlich final umzusetzen.

 

Die Vollstreckung in einer Hand !


Vom Landesverband NRW gratulieren der Vorsitzende Frank Neuhaus und der Geschäftsführer Stephan Piel dem neuen Vorstand des Bezirksverbandes Köln zur Wahl.

Wir freuen uns auf eine weitere gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Stephan Piel, Kathrin Kindermann, Helmut Schulze, Jana Reichler, Katharina Fricke, Frank Neuhaus

(von links nach rechts)

 

Der DGVB Landesverband Nordrhein-Westfalen richtet vom 30.09.2021 – 02.10.2021 den Gerichtsvollzieherkongress für den DGVB in Köln aus. Tagungsstätte wird das Marriot Hotel in Köln, Johannisstraße 76-80, 50668 Köln sein. Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.

 

Bei den Gerichtsvollzieherkongressen, die jeweils im Frühjahr und Herbst des Jahres stattfinden, beraten der Bundesvorstand und die Landesverbände sowie die weiteren Gremien des DGVB über die Ausrichtung der Verbandspolitik. Der nächste Gerichtsvollzieherkongress findet im Frühjahr 2021 im Saarland statt.

 

Überlegungen zum Umgang mit Räumungsverfahren
 
Der Bundesvorstand hat auf die immer häufiger an ihn herangetragenen Fragen zum konkreten Umgang mit der derzeitigen Durchführung der Zwangsvollstreckung beschlossen, den Kolleginnen und Kollegen, insbesondere für Räumungsverfahren, eine weitergehende Handreichung zur Verfügung zu stellen. 
Auch wir werden nahezu täglich von den Entwicklungen überrollt. Für grundlegende Fragen der Zwangsvollstreckung wurden in einigen Bundesländern verbindliche Aussagen der Landesjustizverwaltungen getroffen, die für eine gewisse Sicherheit bei der Rechtsanwendung in dieser Ausnahmesituation sorgen. Allerdings fehlen in einigen Bundesländern immer noch konkrete Vorgaben zum Eigenschutz und zum Schutz der durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betroffenen Verfahrensbeteiligten. Hier haben einzelne Landesverbände des DGVB dieses Informationsdefizit durch eigene Handlungsleitfäden ausgeglichen. Diese sehr umfassenden Handlungsleitfäden sind für die Gerichtsvollzieher*innen bundesweit ein guter Maßstab bei der Rechtsanwendung in der gegenwärtigen Situation.
Da momentan in den Landesjustizministerien davon ausgegangen wird, dass bestimmte unaufschiebbare Vollstreckungsmaßnahmen (Räumungen, Gewaltschutzsachen und die Vollstreckung einstweiliger Anordnungen) weiterhin durchgeführt werden sollen, besteht hier aus unserer Sicht weiterer Aufklärungsbedarf. Insbesondere bei Räumungsverfahren ist weitere Unsicherheit über das Vorgehen im konkreten Einzelfall vorhanden. Bisher gibt es keine offiziellen Aussagen zum Verzicht auf Zwangsräumungen in Form von Handlungsanweisungen durch die Landesjustizverwaltungen. Daher muss jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher die Entscheidung, ob terminierte Räumungen durchführt und ob eingegangene Räumungsaufträge terminiert werden, eigenverantwortlich treffen.
Die Entscheidung, ob eine Räumung durchgeführt wird, muss von jedem Einzelnen eigenverantwortlich und gegebenenfalls gemäß den Handlungsempfehlungen der jeweiligen Landesjustizverwaltung getroffen werden. Unsere Aufgabe ist es, Entscheidungen zu treffen, die rechtlich vertretbar und im Einzelfall nachvollziehbar sind. Die Vollstreckungsparteien haben nach wie vor jederzeit die Möglichkeit, die getroffenen Entscheidungen im Rechtsmittelweg überprüfen zu lassen. 
Das heißt, die Gerichtsvollzieher*innen prüfen in jedem Einzelfall, ob gewährleistet ist, dass dem Schuldner die staatlichen Hilfsangebote uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Sollte dem nicht so sein, wäre hier ein Grund gegeben, der eine Aufschiebung der Zwangsvollstreckung rechtfertigt.
In diesen Fällen sollte die Entscheidung zeitnah getroffen und dem Gläubiger mitgeteilt werden, da dieser die Möglichkeit hat, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Das Gericht würde dann über die Rechtmäßigkeit der Aufschiebung durch den Gerichtsvollzieher entscheiden.

 
 
Allerdings kann die Einzelfallbeurteilung auch ergeben, dass das Schutzbedürfnis des Gläubigers höher einzuordnen ist als die Schutzinteressen des Schuldners. So gibt es z.B. Räumungsverfahren, wo bekannt ist, dass der Räumungsschuldner sich nicht mehr in der zu räumenden Wohnung aufhält, oder der Gläubiger dringend auf den Wohnraum zur Selbstnutzung angewiesen ist. Hier könnte man nach Prüfung des Einzelfalls zu der Entscheidung kommen, die Räumung durchzuführen. 
Bei der Durchführung der Räumung sind dann die bundesweiten Maßnahmen, die gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen wurden einzuhalten. 
Insbesondere: 
In der Öffentlichkeit Abstand halten. Am besten 1,5 Meter zur nächsten Person, besser noch 2 Meter. Jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher prüft in oberster Priorität die Möglichkeiten des vollumfänglichen Eigenschutzes, sowie die gesellschaftliche Verantwortung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus gegenüber Dritten.
 
Wenn dieser Eigenschutz und der Schutz Dritter (Kontaktverbot) aus verschiedenen Gründen nicht gewährleistet werden kann, kann aus unserer Sicht eine Vollstreckungsmaßnahme nicht stattfinden.
Sollte es bei der Durchführung einer Räumung zu Erkenntnissen kommen, die auf eine unbillige Härte für den Schuldner hinweisen (z.B. häusliche Quarantäne, Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe), so besteht für den Gerichtsvollzieher an Ort und Stelle die Möglichkeit der Aufschiebung der Räumung gemäß § 765a Abs. 2 ZPO. Der Schuldner erhält dann die Möglichkeit, den benötigten Rechtschutz beim Vollstreckungsgericht zu beantragen. Eine entsprechende Entscheidung des Rechtpflegers würde dann über den weiteren Verlauf des Räumungsverfahrens bestimmen.

 

Der Bundesvorstand

26.03.2020

Zum Gespräch mit der Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht

Am 19.02.2020 besuchten Vertreter des Bundesvorstandes des DGVB und des Vorstandes des DGVB Landesverband NRW die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht.

Mit der Ministerin wurden die Vorstellungen des DGVB zu den Auskunftsrechten der Gerichtsvollzieher zur Gefahrenabwehr und die Erwartungen an ein Gerichtsvollzieherschutzgesetz (GVSchuG) erörtert. Der Bundesvorsitzende erläuterte die Haltung des DGVB, dass der Flickenteppich von unterschiedlich ausgestalteten Gesetzen und Verordnungen in der Bundesrepublik, harmonisiert werden muss. Die Ministerin verwies darauf, dass das Anliegen vom BMJV und den meisten Landesjustizministerien geteilt wird.

Zur weiteren Frage der Reform der Zwangsvollstreckung, wurden nochmals unsere Vorstellungen zur Übertragung der Forderungspfändung auf die Gerichtsvollzieher sowie die Notwendigkeit einer adäquaten Ausbildung – hier das Hochschulstudium – und die Einbindung der Gerichtsvollzieher in den elektronischen Rechtsverkehr angesprochen.

Die Ministerin zeigte sich überzeugt davon, dass nach dem Beschluss der JUMIKO noch viel Aufklärungsarbeit für unsere Konzepte in den Ländern erfolgen muss.

Die Ministerin stellte ihrerseits in Aussicht unsere Ansinnen weiter positiv zu begleiten

 

Informationenfluss wird vereinfacht

 

 

 

Düsseldorf – Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen

 

 

Frank Neuhaus und Bettina Marchlewski sprachen am 12.02.2020 im Landtag Nordrhein-Westfalens mit dem Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Herbert Reul und dem Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Peter Biesenbach, MdL über die Verbesserung der Sicherheit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher.

 

Unsere Forderungen haben Früchte getragen!

 

Die Herren Minister Reul und Biesenbach teilten mit, dass der Gemeinsame Runderlass kurzfristig geändert wird. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erhalten zukünftig einfacher und unbürokratischer Auskünfte aus den entsprechenden Registern.

 

Auch wird die Kommunikation zwischen den Polizeidienststellen und den Gerichtsvollziehern erheblich verbessert. In die Ausbildung der Polizei werden die rechtlichen Grundlagen der Arbeit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher einfließen.

 

Der DGVB NRW begrüßt die Neuerungen ausdrücklich, betont aber gleichzeitig, dass weiter mit Nachdruck von allen Beteiligten daran gearbeitet werden muss, dass die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen erhöht wird.

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

 

 

am 28.11.2019 fand an der Fachhochschule für Rechtspflege in Schwetzigen eine Informationsveranstaltung anlässlich des Besuchs unsere Staatssekretärs Dirk Wedel zum Hochschulstudium für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher statt.

 

 An diesem Gespräch haben neben dem nordrhein-westfälischen Staatssekretär im Ministerium der Justiz Dirk Wedel, Herr Dr. Trierweiler, Frau Dr. Jungermann, Frau Rünz und und Frau Wagner (sämtlich Ministerium der Justiz NRW)  teilgenommen.

 

Zudem vertreten waren der Leiter der Fachhochschule und sein Prodirektor, Vertreter des OLG Stuttgart und des JM Baden-Württemberg anwesend.

 

Vom Landesverband Baden-Württemberg hat der stellv. Landesvorsitzende Manuel Schunger teilgenommen und der Bundesvorstand war durch den stellv. Bundesvorsitzenden Thorsten Weber vertreten.

 

Wir, der gesamte Landesvorstand, haben uns vor Ort einen Eindruck von der Fachhochschule machen können und haben einen Einblick in die dortige dreijährige Fachhochschulausbildung nehmen können.

 

Um den Vertreter des OLG zu zitieren: "Zwischen der bisherigen Ausbildung und der neuen Ausbildung in Baden Württemberg liegen Welten." 

 

Die ersten 26 Absolventen sind seit September diesen Jahres am Werk und werden in der nächsten Woche ihre Auszeichnung als Bachelor erhalten.

 

Baden-Württemberg ist mit dieser Ausbildung einen enormen Schritt zum Erhalt des Berufsbildes Gerichtsvollzieher gegangen. Es bleibt zu hoffen, dass andere Bundesländer diesem Vorbild folgen.

 

Der Landesverband des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes Nordrhein-Westfalen ist nach diesem Besuch noch überzeugter, dass die Hochschulausbildung für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher der richtige Weg ist, um die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher für die immer anspruchsvoller werdenden Aufgaben der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zu wappnen, den Beruf des Gerichtsvollziehers auch in die richtigen Besoldungsstrukturen zu führen sowie den immer stärker werdenden Problemen bei der Findung von geeigneten Anwärterinnen und Anwärtern offensiv zu begegnen. Der DGVB NRW wird diese logische Fortentwicklung des Berufsstandes weiterhin mit Nachdruck fordern.

 

 

 


15.11.2019 Generalversammlung des Bezirkverbandes Köln (Bericht des Vorstandes)

                     

 

 

Am 15.11.2019 fand im Maternushaus in Köln die diesjährige Generalversammlung des Bezirksverbandes Köln statt. Wie im letzten Jahr war die Veranstaltung zweigeteilt.

 

Der erste Teil der Veranstaltung wurde von  Dipl. Psychologe Thomas Weber vom ZTK Köln mit einem Vortrag zum Thema Trauma / Umgang mit belastenden Ereignissen gestaltet. Herr Weber verstand es, den Anwesenden dieses schwierige Thema humorvoll und mit lebensnahen Beispielen nahezubringen und uns wertvolle Anregungen für den Umgang der angesprochen Problematik zu geben. Die anschließende Möglichkeit zur Fragestellung wurde von den anwesenden Kolleginnen und Kollegen genutzt und es entwickelte sich eine angeregte Diskussion.

 

Nach einer Pause mit kleinem Imbiss begann die eigentliche Arbeitstagung.

 

In seinem Geschäftsbericht ermunterte der Vorsitzende Helmut Schulze die anwesenden Mitglieder, Veränderungen im Berufsbild durch die Einführung der elektronischen Akte oder die Übernahme neuer Aufgaben aktiv und mutig mitzutragen. Er verband diesen Apell mit der Aufforderung insbesondere an die jüngeren Mitglieder, anstehende Veränderung durch aktive Mitarbeit im Verband mitzugestalten.

 

Schwerpunkt der Arbeitstagung war die durch den Wechsel des Kollegen Stephan Piel in den Landesverbandsvorstand notwendig gewordene die Neuwahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verbandsvorstand freut sich, dass die Kollegin Kathi Fricke aus Köln einstimmig von der Versammlung zur neuen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurde und den Vorstand in seiner Arbeit verstärken wird.

 

Nach einem kurzen Bericht über den Bundeskongress in Berlin und dem Gerichtsvollzieherkongress in Wiesbaden waren der elektronische Rechtsverkehr die angestrebte Übertragung der Forderungspfändung auf den Gerichtsvollzieher Hauptthemen der Veranstaltungen. Die aktuellen Entwicklungen wurden vorgestellt und angeregt diskutiert.

Generalversammlung des Gerichtsvollzieherverbandes beim OLG Köln am 15.11.2019

 

Der Landesverbandsvorstand gratuliert der Kollegin Katharina Fricke vom Amtsgericht Köln zur Wahl als stellvertretende Vorsitzende des Bezirksverbandes.

 

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

Bundeskongress

Die 108 Delegierten des Bundeskongresses des DGVB haben mit drei Gegenstimmen und 5 Enthaltungen nachstehenden Beschluss verabschiedet:

 

  1. Der DGVB sieht für die Zukunft der Zwangsvollstreckung und des deutschen Gerichtsvollzieherwesens nach wie vor Reformbedarf. 
  2. Dieser Reformbedarf erstreckt sich in erster Linie auf Verbesserungen im derzeitigen beamteten System mit dem Ziel, das Aufgabengebiet der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zu erweitern, die Ausbildung und Status den bereits jetzt erweiterten und zukünftigen Amtsinhalten anzupassen sowie eine amtsangemessene Besoldung und eine leistungsgerechte Vergütung zu erreichen. 
  3. Die Rechtsstellung der Gerichtsvollzieher/innen sollte über die bisherige, nur punktuelle Regelung in § 154 GVG hinaus in einem bundeseinheitlichen Gerichtsvollziehergesetz als Ergänzung zu § 154 GVG geregelt werden, in dem eine bundeseinheitliche (Fach-)Hochschulausbildung sowie der grundsätzliche Kompetenzbereich festgelegt wird. Hierbei ist das eigenständige Berufsbild der Gerichtsvollzieherin / des Gerichtsvollziehers zu schaffen, wie es in den meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union systemunabhängig Standard ist.  
  4. Die Gerichtsvollzieherin / der Gerichtsvollzieher ist als selbstständiges und zentrales Vollstreckungsorgan zu erhalten und zu stärken. Eine dezentrale Büroorganisation mit eigenem Geschäftszimmer ist aus Gründen der erforderlichen Flexibilität unverzichtbar. 
  5. Dieser Beschluss ersetzt die auf den Bundeskongressen der Jahre 2007 und 2011 gefassten Entschließungen zu einem freien oder beliehenen Gerichtsvollziehersystem, die nicht weiter verfolgt werden. 

 

Begründung: (hier wird generell die Bezeichnung „Gerichtsvollzieher“ auch für die weiblichen Kolleginnen verwendet)

Mit der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung wurden dem Gerichtsvollzieher weitere Aufgaben und Verantwortlichkeiten übertragen. Durch den Vorrang der Aufklärung des Schuldnervermögens und dem erheblichen Ausbau der gütlichen Erledigung durch den Gerichtsvollzieher entwickelt sich dieser Beruf weiter von einem reinen Vollstreckungsbeamten hin zu einem wichtigen Ansprechpartner für Gläubiger und Schuldner im Bereich eines Schuldenmanagements. Hierbei sind die dezentralen Gerichtsvollzieherbüros mit örtlicher Nähe zu den Schuldnern von besonderer Bedeutung und dürfen nicht in Frage gestellt werden.

Um dem mit der Reform der Sachaufklärung verbundenen Willen des Gesetzgebers nach einer effektiveren Zwangsvollstreckung Rechnung tragen zu können, muss das Aufgabenfeld des Gerichtsvollziehers noch um die Zuständigkeit für die Pfändung von Forderungen des Schuldners an Dritte erweitert werden, damit eine Zwangsvollstreckung „aus einer Hand“ gewährleistet werden kann und unnötige Umwege vermieden werden. Hierbei kann das Zeitfenster für eine erfolgreiche Vollstreckung erheblich verkürzt und somit ein Beitrag zur Steigerung der Effizienz geleistet werden. Auch ein außergerichtliches Tätigwerden des Gerichtsvollziehers (Einziehungsverfahren, Tatsachenfeststellungen) kann zu einer solchen Effizienzsteigerung beitragen und sollte ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers gehören.

Die Regelungsnorm des § 154 GVG als Grundlage des Gerichtsvollzieherberufes ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Vollstreckungsorgan. Aus diesem Grunde sollten die wichtigsten Grundlagen für das Gerichtsvollzieherwesen in Deutschland zusätzlich in einem eigenen Gerichtsvollziehergesetz geregelt werden, so wie es für andere Justizberufe auch eigenständige gesetzliche Regelungen gibt. Der „Dienstzweig“ Gerichtsvollzieher muss zum Beruf Gerichtsvollzieher gewandelt werden. Dies ist nicht zuletzt den erheblichen verfassungsmäßigen Eingriffsbefugnissen bei der zivilen Vollstreckung geschuldet, die der Gerichtsvollzieher eigenverantwortlich für den Staat ausübt.

Die Ausbildung der Gerichtsvollzieher ist in Deutschland unterschiedlich geregelt. Teilweise haben sich Bundesländer zu einem Ausbildungsverbund zusammengeschlossen. De facto ist die derzeitige „Ausbildung“ nichts anderes als eine umfangreiche justizinterne Fortbildung, obwohl sie mit einer Abschlussprüfung versehen ist, die in den meisten Ländern durchaus den Charakter einer Laufbahnprüfung hat. Dieser Zustand muss sich angesichts der ständig erweiterten Aufgabenbereiche der Gerichtsvollzieher (seit 1999 auch zuständig für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, seit 01.01. 2013 Aufklärung des Schuldnervermögens, Eintragungsanordnungen zum Schuldnerverzeichnis etc.) ändern. Hier soll der geplante Weg des Landes Baden-Württemberg, Gerichtsvollzieher künftig einer Hochschulausbildung mit Bachelorabschluss zuzuführen, als Vorbild dienen.

Aus diesem Grunde strebt der DGVB eine bundeseinheitliche (Fach)Hochschulausbildung für die Gerichtsvollzieher an, legt aber Wert darauf, dass geeignete Bewerber aus dem mittleren Justizdienst oder aus vergleichbaren Justizbeschäftigungsverhältnissen als Aufstieg auch zukünftig Zugang zum Beruf des Gerichtvollziehers haben müssen. Eine umfassende und bestmögliche Ausbildung der Gerichtsvollzieher ist Grundlage und Voraussetzung für eine effektive Zwangsvollstreckung.

Schaut man sich das Ausbildungs- und Kompetenzniveau der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an, so muss man feststellen, dass Deutschland hierbei eines der Schlusslichter bildet. Gerade in Zeiten, in denen grenzüberschreitende Zustellungen und Vollstreckungen vermehrt zum Tragen kommen, müssen Ausbildung und Zuständigkeiten der deutschen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher unabhängig von der grundsätzlichen Systemfrage dem europäischen Standard angeglichen werden.

Die Einfügung der Gerichtsvollzieher ins Laufbahngefüge und deren Besoldung hinkt schon lange den realen Gegebenheiten hinterher. Die umfangreichen Tätigkeiten der Gerichtsvollzieher sind mit denen im mittleren Justizdienst in keiner Weise vergleichbar, was in der Besoldungsstruktur bislang keine Berücksichtigung gefunden hat. Die Vorstellungen des DGVB gehen zunächst dahin, in den Ländern möglichst einheitlich einen Besoldungskorridor im gehobenen Justizdienst mit dem Eingangsamt A 9 für die Gerichtsvollzieher zu schaffen.

Die Beschlüsse der Bundeskongresse 2007 und 2011 zu einem freien oder beliehenen Gerichtsvollziehersystem können nicht weiter verfolgt werden, da sie derzeit bei den Mitgliedern des DGVB nicht mehrheitsfähig sind und auch im politischen Raum eine gesetzgeberische Entwicklung in ein Beleihungsmodell oder in eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens jetzt und in näherer Zukunft nicht mehr erkennbar ist.

Der DGVB muss sich jetzt mit allen Kräften weiter darauf konzentrieren, ausschließlich im jetzigen System Verbesserungen zu erzielen.

der DGVB NRW unterstützt das Sozialwerk des DGVB:
Das Sozialwerk des DGVB hat in den letzten Jahren hervorragende Arbeit geleistet. In zahlreichen Fällenwurden in Not geratene Kolleginnen und Kollegen und deren Familien und Angehörige unterstützt. Oftmals konnte durch Hilfestellungen und finanzielle Zuwendungen nach Schicksalsschlägen noch Schlimmeres abgewendet werden bzw. Hilfe geleistet werden.
Wenn Sie sich über die Einführung der neuen Vergütung freuen, geben Sie mit einer Spende an das
Sozialwerk Ihrer Freude Ausdruck. Egal ob 10, 20 oder mehr Euro. Jede Spende hilft.

 

Spendenkonto bei der VR Bank Rhein Sieg eG
BIC: GENODED1RST • IBAN: DE85 3706 9520 4106 3650 11
Verwendungszweck: DGVB NRW HILFT