Bezirksvertreterversammlung 18.11.2023 im Dorint Kongresshotel Neuss

Landesverbandstag 17.11.2023 im Dorint Kongresshotel Neuss ab 10:00 Uhr

Vollstreckung aus einer Hand - Forderungspfändung durch den Gerichtsvollzieher ! Zu Besuch bei der SPD-Fraktion in Berlin am 17.03.2022 !


v.l.n.r.: MdB Dirk Wiese (SPD); Frank Neuhaus (DGVB NRW); MdB Esra Limbacher (SPD), Katharina Fricke (DGVB NRW), Helmut Schulze (DGVB NRW), Stephan Piel (DGVB NRW); Martin Grätz (DGVB Bund)

Frauenpower im neuen Vorstand des Bezirksverband Köln

In der Generalversammlung des Bezirkverbands Köln wurde ein neuer Vorstand gewählt.

Katharina Fricke (im Bild rechts) wurde einstimmig zur neuen Vorsitzenden gewählt. Helmut Schulze unterstützt als stellvertretender Vorsitzender.

Als Kassierer neu im Team ist Jana Reichler (2.v.l.) . Kathrin Kindermann wurde als Geschäftsführerin wiedergewählt

Der neue Gesammtvorstand des Bezirksverbandes Köln mit Gästen der Bezirksverbände Hamm und Düsseldorf und dem Vorsitzenden des Landesverbandes NRW.

Ausgeschieden aus dem Vorstand ist der langjährige Schatzmeister Theo Schmitz.

(hintere Reihe 4. v.l.)

Rede des Landesvorsitzenden Frank Neuhaus auf dem 105. Gerichtsvollzieherkongress in Köln

Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften, sowie die Anpassung der Gerichtsvollziehergebühren von Bundestag und Bundesrat verabschiedet

Am 24.06.21, in seiner letzten Sitzung der laufenden Legislatur, hat der Deutsche Bundestag dem Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs zugestimmt. Der Bundesrat hat diesen Änderungen, ebenfalls in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause, am 25.06.2021, zugestimmt.

Ebenso wurde von beiden Parlamenten die Anpassung der Gebühren des GVKostG um 10% beschlossen.

Mit der Schaffung des elektronischen Bürgerorganisationspostfaches (eBO) werden zum 01.01.2022 die digitalen Zugangsmöglichkeiten zu den Gerichten und damit auch zu den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern erweitert.

Klargestellt wird auch, dass die Zuständigkeit für Zustellungen auf Betreiben der Parteien in den Händen der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern bleibt. Mit der Regelung im § 753 IV E ZPO wird die Zustellung durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments eröffnet. Die elektronische Zustellung wird zudem in einer eigenen Norm geregelt.  So können die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zugehende Schriftstücke als Dokument erstellen, um diese dann elektronisch zuzustellen.

Eine erste Anpassung hat der Gesetzgeber im § 840 ZPO vorgesehen. Im Falle der elektronischen Zustellung nach § 193 a E ZPO muss die Aufforderung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung als elektronisches Dokument, zusammen mit dem Pfändungsbeschluss, übermittelt werden.

Mit der Anpassung der Gerichtsvollziehergebühren wurde dem Wunsch der Mehrheit der Bundesländer Rechnung getragen.

Mit dem kürzlich verabschiedeten GVSchuG, der Klarstellung im § 802 l ZPO zur Frage der isolierten Drittauskunft und der Erweiterung der Abfragemöglichkeiten, sowie der Anpassung des § 811 ZPO, hat der Bundesgesetzgeber wichtige Weichenstellungen zur Reform der Zwangsvollstreckung vorgenommen.

In dem nächsten Schritt muss jetzt die Reform der Forderungspfändung- mit der Übertragung der Zuständigkeit auf den Gerichtsvollzieher und der Digitalisierung dieses Verfahrens folgen.

Der Bundesvorstand

 

NRW-Gerichtsvollzieher müssen ausreichend geschützt werden

 

 

 

Ab dem 25.01.2021 gilt die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes. Danach ist es an vielen Orten Pflicht, medizinische Masken zu tragen.

 


Nach der Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten diese medizinischen Masken zur Verfügung stellen, wenn diese bei ihrer Berufsausübung den Mindestabstand nicht einhalten oder besonders gefährdet werden können. Dies ist bei uns Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zweifelsohne der Fall.

Wir Gerichtsvollzieher haben allein im Corona-Jahr 2020 unter anderem rund 160.000 zivilrechtliche Haftbefehle vollstreckt, Tausende Wohnungen geräumt, Kindeswegnahmen durchgeführt und in Altenheimen, Krankenhäusern und Gefängnissen vollstreckt.

 

Und trotzdem bekommen wir Gerichtsvollzieher nicht ausreichend oder keine medizinischen Masken und/oder FFP-2-Masken. Wir haben viele Kolleginnen und Kollegen, die nur vereinzelt eine Maske oder Desinfektionsmittel bekommen haben. Eine vollständige Ausstattung gibt es nur in den allerseltesten Fällen.

 

Wir haben diesen Sachverhalt bereits mehrfach dem Ministerium der Justiz NRW vorgetragen.

 

Wir fordern deshalb:

 

 

 

Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Nordrhein-Westfalens müssen sofort mit den notwendigen Masken ausgestattet werden.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen

 

 

Das Jahr 2020 hat uns vor besondere Voraussetzungen gestellt. Eine Rückkehr zu einer geordneten Normalität scheint noch in weiter Ferne...
Hoffen wir das Beste.
Wir wünschen Euch und Euren Angehörigen alles Gute für das neue Jahr.

 

 

 

Der DGVB Landesverband Nordrhein-Westfalen richtet vom 30.09.2021 – 02.10.2021 den Gerichtsvollzieherkongress für den DGVB in Köln aus. Tagungsstätte wird das Marriot Hotel in Köln, Johannisstraße 76-80, 50668 Köln sein. Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.

 

 

Bei den Gerichtsvollzieherkongressen, die jeweils im Frühjahr und Herbst des Jahres stattfinden, beraten der Bundesvorstand und die Landesverbände sowie die weiteren Gremien des DGVB über die Ausrichtung der Verbandspolitik. Der nächste Gerichtsvollzieherkongress findet im Frühjahr 2021 im Saarland statt.

 

 

Die diesjährige Bezirksvertreterversammlung, die am 20. und 21.11.2020 im dbb-Forum-Siebengebirge in Königswinter stattfinden sollte fällt wegen der Covid-19-Pandemie aus. Über einen etwaigen Ersatztermin werden wir rechtzeitig informieren.

 

 

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

 

wir stehen vor einem ungewöhnlichen Osterfest.

 

Kein anderes Fest verdeutlicht eindringlicher Leben und Tod wie Ostern. Auch die Natur zeigt uns gerade, wie immer wieder neues Leben erwacht. Sicher fühlen wir uns momentan, als gäbe es nur Karfreitag. Aber: Der Ostermorgen kommt!

 

In unserem persönlichen und beruflichen Alltag herrscht überall eine gewisse Unsicherheit. Mehr denn je müssen wir außergewöhnliche Entscheidungen treffen. Traditionen und lieb gewordene Rituale finden nicht mehr statt. Osterfeuer, das große Zusammentreffen der Familie oder der selbstverständliche Kirchgang und vieles mehr müssen in diesem Jahr ruhen, um uns durch diese Krise zu bringen.

 

Nach der Krise wird sich einiges verändert haben. Es wird sich nur langsam wieder Normalität einfinden. Lassen Sie uns gemeinsam mit Solidarität und Zuversicht die nächsten Tage und Wochen beschreiten. Helfen wir uns gegenseitig und seien wir achtsam.

 

 

Denn es wird so sein: Der Ostermorgen kommt bestimmt!

 

Und Ostern sagt uns, dass es weitergeht und das Gute und die Zuversicht wiederkehrt.

 

Ihr Landesverbandsvorstand wird sich auch nach der Krise zu Wort melden, damit die Interessen der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen gehört werden.

 

 

In diesem Sinne – auch in diesen Zeiten – frohe Ostern und bleiben Sie gesund.

 

Ihr Landesverbandsvorstand

 

 

 

Frank Neuhaus

Bettina Marchlewski

Stephan Piel

Silke Severin

 

Überlegungen zum Umgang mit Räumungsverfahren unter GV aktuell

 (Bundesvorstand Stand 26.03.2020)


Zu Besuch bei der Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht (SPD) waren vom Bundesvorstand des DGVB der Vorsitzende Karl-Heinz Brunner und der stellvertretender Vorsitzende Martin Graetz. Der DGVB NRW wurde durch den Vorsitzenden Frank Neuhaus und den Geschäftsführer Stephan Piel vertreten.

Am 19.02.2020 besuchten Vertreter des Bundesvorstandes des DGVB und des Vorstandes des DGVB Landesverband NRW die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht.

Mit der Ministerin wurden die Vorstellungen des DGVB zu den Auskunftsrechten der Gerichtsvollzieher zur Gefahrenabwehr und die Erwartungen an ein Gerichtsvollzieherschutzgesetz (GVSchuG) erörtert. Der Bundesvorsitzende erläuterte die Haltung des DGVB, dass der Flickenteppich von unterschiedlich ausgestalteten Gesetzen und Verordnungen in der Bundesrepublik, harmonisiert werden muss. Die Ministerin verwies darauf, dass das Anliegen vom BMJV und den meisten Landesjustizministerien geteilt wird.

Zur weiteren Frage der Reform der Zwangsvollstreckung, wurden nochmals unsere Vorstellungen zur Übertragung der Forderungspfändung auf die Gerichtsvollzieher sowie die Notwendigkeit einer adäquaten Ausbildung – hier das Hochschulstudium – und die Einbindung der Gerichtsvollzieher in den elektronischen Rechtsverkehr angesprochen.

Die Ministerin zeigte sich überzeugt davon, dass nach dem Beschluss der JUMIKO noch viel Aufklärungsarbeit für unsere Konzepte in den Ländern erfolgen muss.

Die Ministerin stellte ihrerseits in Aussicht unsere Ansinnen weiter positiv zu begleiten

Treffen des Vorstandes mit Justizminister Peter Biesenbach und Innenminister Herbert Reul am 12.02.2020 im Landtag NRW.

 

Weitere Infos unter GV aktuell...

Besuch der Fachhochschule für Rechtspflege in Baden-Württemberg mit Staatssekretär  Dirk Wedel.

 

Mehr unter GV aktuell ......

 


78. Bezirksvertreterversammlung in Königswinter

 

Der stellvertretende Vorsitzende des DGVB David Walsh mit dem Landesvorstand NRW.

Der Vorsitzende des DGVB NRW Frank Neuhaus sprach mit der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht.

 

Es wurden weitere Gesprächstermine vereinbart.

Der Bundesvorstand des DGVB stellte sich zusammen dem Vorsitzenden dees DGVB NRW Frank Neuhaus beim Fraktionsvorsitzenden der SPD im Landtag NRW MdL Thomas Kutschaty und dem Arbeitskreis Recht der SPD vor.

 

 

Der Deutsche Gerichtsvollzieherbund Landesverband Nordrhein Westfalen begrüßt Sie herzlich auf unserer Homepage.

 

Diese wird gerade aktualisiert, deshalb stehen noch nicht alle Informationen zur Verfügung.

 

Mit den bereits eingestellten Informationen zeigen wir Ihnen unser Engagement für die Effizienzsteigerung in der Zwangsvollstreckung im Allgemeinen und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Nordrhein Westfalen im Besonderen.

 

 

 

Eine funktionierende Zwangsvollstreckung ist ein maßgebliches Fundament unseres Rechtsstaates.

 

Wir engagieren uns leidenschaftlich dafür !

 

Der Landesvorstand DGVB NRW